Gewässerkundlicher Dienst Bayern
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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) ist bemüht, seine Website im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) (ehemals BayEGovV) und der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das hier vorliegende Internet-Hauptangebot des LfU (https://www.lfu.bayern.de).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 9 BayDiV vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht, bzw. nicht vollständig barrierefrei:

  1. Unvereinbarkeit mit § 9 (1) BayDiV:
    • Kontraste:
      Teilweise weist die Webseite zu geringe Farbkontraste auf. In Betriebssystemen lassen sich die Kontraste erhöhen. Informationen hierzu finden Sie unter: Hinweise zur Änderung des Farbkontrastes
    • Farbkontraste:
      Aufgrund von Designvorgaben im LfU können PDF-Dateien Inhalte mit geringem Farbkontrast enthalten. Darum können diese nicht ganz barrierefrei erstellt werden. Änderungen des Designs bringen umfangreichere Arbeiten mit sich.
      An einer Lösung wird gearbeitet.
    • Videos:
      Diese haben oft nur einen Untertitel.
    • Dateiformate von Büroanwendungen:
      PDF-Dateien, die vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden, sind zum Teil nicht vollständig barrierefrei. Teilweise sind Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden auch nicht vollständig barrierefrei. Es wurde dennoch auf eine barrierearme Bereitstellung von PDF-Dateien geachtet. Einige PDFs weisen aber Barrierefreiheitsschwachstellen auf, die einen enormen Behebungsaufwand darstellen (siehe b).
      Aufgrund der Menge an PDF-Dateien nimmt die Überarbeitung noch einige Zeit in Anspruch.
    Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des BayDiV kontinuierlich um. Viele Inhalte sind bereits barrierearm verfügbar.
  2. Unverhältnismäßige Belastung, § 9 (4) BayDiV:
    • Dateiformate von Büroanwendungen:
      Bei der Erstellung von Publikationen müssen Bilder über Word-Vorlagen aus Layoutgründen in Tabellen eingebunden sein. Diese Tabellen enthalten daher in einer daraus generierten PDF-Datei keine Tabellenüberschriften. Die PDF-Dateien mit diesem Fehler und die enthaltenen Bilder sind dennoch barrierearm nutzbar und weisen lediglich eine Tabelle für ein Bild in der PDF-Tagstruktur auf. Die Behebung des systematischen Fehlers würde bedeuten, dass alle Bilder in PDF-Dateien nach der Erstellung aus den Word-Dateien über die PDF-Tag-Struktur aus der umliegenden Tabelle entfernt werden müssten. Bei einer Aktualisierung der Datei müsste der Vorgang für alle Bilder wiederholt werden. Da Word keine andere robuste Layoutmöglichkeit für Bilder bietet, sehen wir dies als unverhältnismäßige Belastung im Sinn von § 9 (4) BayDiV an.
  3. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften, da Ausnahmetatbestände nach Art. 1 (4) der Richtlinie (EU) 2016/2102 greifen:
    • Automatisch generierte PDF-Dateien:
      Automatisch generierte PDF-Dateien werden mit Fremdbibliotheken (z.B. FPDF) erstellt. Die resultierenden Dateien sind nur zum Teil barrierefrei. In einigen Fällen (z.B. Pressemitteilungen) sind die Inhalte alternativ als barrierefreie HTML-Versionen verfügbar. An einer Optimierung wird gearbeitet. Diese Bibliotheken werden weder vom LfU finanziert noch entwickelt und unterliegt auch nicht unserer Kontrolle (Ausnahme gemäß (EU) 2016/2102 Art. 1 (4) e).
    • Karten und Kartendienste:
      Online-Karten und Kartendienste, die nicht zu Navigationszwecken dienen, können nicht vollständig barrierefrei angeboten werden. Soweit möglich bieten wir Verknüpfungen, die in Karten verfügbar sind, als Linkliste darunter an (Ausnahme gemäß (EU) 2016/2102 Art. 1 (4) d).
      Kartendarstellungen in PDF-Dateien:
      In einigen PDF-Dateien können keine Alternativtexte angegeben werden. Als Hinweis auf fehlende Barrierefreiheit in diesem Fall, enthalten diese PDF-Dateien im Seitentitel (im geöffneten Dokument oben links) folgenden Textbeginn "Bayernkarte: anschließend Nennung des Sachverhalts".
      Bei PDF-Dateien mit Darstellung der Karte oder des Kartenausschnitts als Bilddateien, sind Alternativtexte vorhanden.
    • Dateiformate von Büroanwendungen:
      Insbesondere PDF-Dateien, die nicht für aktive Verwaltungsverfahren der vom LfU wahrgenommenen Aufgaben erforderlich sind und vor dem 23.09.2018 veröffentlicht oder nach dem 23.09.2019 weder aktualisiert oder überarbeitet wurden, sind nur zum Teil barrierefrei (Ausnahme gemäß (EU) 2016/2102 Art. 1 (4) a) und h).
      Ebenfalls sind PDF-Dateien, die nicht vom LfU erstellt oder finanziert wurden und nicht unserer Kontrolle unterliegen, aber dennoch auf den Webseiten des LfU angeboten werden zum Teil nicht barrierefrei (Ausnahme gemäß (EU) 2016/2102 Art. 1 (4) e).

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.10.2023 anhand einer Selbstbewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter poststelle@lfu.bayern.de

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie einholen unter poststelle@lfu.bayern.de

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Bayerisches Landesamt für Umwelt
Bürgermeister-Ulrich-Straße 160
86179 Augsburg
Telefon: 0821/9071-0
Fax: 0821/9071-5556
E-Mail: Poststelle

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie nachfolgend die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Systeminfo

Versionsnummer 1.0.74